Es gibt mehrere Formen von Vermittlungsprovisionen - üblicherweise stehen zwei zur Auswahl: entweder die Vermittlung von Personal mit dem Vermittlungsgutschein des Arbeitsamts oder für die Suche von Personal auf Honorarbasis - üblicherweise zehn Prozent des Brutto-
jahresgehalts. Das Vermittlungshonorar wird jedoch erst bei ERFOLGREICHER Vermittlung fällig!

Für weitere Informationen und Beratung im Zusammenhang mit Ver-
mittlungsprovisionen stehen wir Ihnen auch gern persönlich zur Ver-
fügung.