
Wie bekomme ich den Vermittlungsgutschein? Klicken Sie bitte auf den Punkt Vermittlungsgutschein, dort finden Sie alle Informationen!
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Was kostet mich eine Vermittlung, wenn ich selber zahle? Der Gesetzgeber hat das so geregelt: Die Vergütung eines Arbeits- vermittlers (und somit die Vergütung von uns) darf bei einem nicht Arbeitslosen oder einem Arbeitslosen, der der länger als 3 Monate arbeitlos ist, nicht 2.500 Euro übersteigen. In den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit darf das Honorar nicht 1.500 Euro übersteigen. Diese Beträge stehen als Verhandlungsbasis, Ratenzahlungsverein- barungen sind prinzipiell möglich.
Welche Vergütung muss ich bei Ihnen bezahlen, wenn ich mich selbst von Ihnen in eine Arbeit vermitteln lassen will?
Neben den bereits vorliegenden Angaben im hinterlegten Vermitt- lunsgvertrag (siehe auch Jobangebote-Vermittlungsvereinbarung) können mit Auftraggebern unter anderem auch Vereinbarungen hinsichtlich einer Ratenzahlung individuell getroffen werden.
Wie kann ich eine Vermittlung selber beauftragen? Schauen Sie unter dem Punkt "Jobangebote - Vermittlungsver- einbarung" - dort finden Sie ein PDF-Formular zum Download, welches Sie einfach ausfüllen und an uns schicken.
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