Allgemeines Die Firma „Die Jobagenten“ Private Arbeitsvermittlung vermittelt arbeitsuchende Bewerber in feste Anstellungsverhältnisse bei anderen Arbeitgebern. Sie versteht sich als Bindeglied zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebern und ist als solche eine gewerbliche Arbeitsvermittlung mit gültiger Anmeldung beim Gewerbeamt Leipzig. Gültigkeit Nachfolgend aufgeführte allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma „Die Jobagenten“ Private Arbeitsvermittlung (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem zu vermittelnden Arbeitssuchenden (nachfolgend Auftraggeber) genannt. Sie besitzen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auch dann Gültigkeit, wenn nicht extra darauf verwiesen wird. Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages Ein Vermittlungsvertrag, basierend auf den Festlegungen des § 421g Sozialgesetzbuches III, kommt ausschliesslich durch Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages zwischen Auftragnehmer und Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer wird dadurch berechtigt persönliche Daten des Auftraggebers zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Vergütung Vermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein sozial-versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, welches keine Befristung unter 3 Monate und eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden beinhaltet, steht dem Auftragnehmer eine Vermittlungs-provision gemäss SGB III § 421g zu. Vertragsdauer/Kündigung des Vertrages Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragspartner können diesen gegenseitig 14 Tage vor Monatsende schriftlich zum Monatsletzten kündigen. Mit Beendigung des Vertrages kann der Auftraggeber die Aushändigung seiner persönlichen Unterlagen und die Löschung seiner Daten verlangen. Haftung Der Auftragnehmenr übernimmt keine Erfolgsgarantie bei Nichtvermittelbarkeit des Auftraggebers und schließt jede Haftung für finanzielle, körperliche und andere Schäden aus, welche mit der Leistung des Auftragnehmers in Zusammenhang gebracht werden. Dies trifft auch für einen eventuellen Missbrauch von Daten des Auftraggebers , welche zur Erfüllung des Vermittlungsvertrages an Dritte weitergegeben wurden zu. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Erfüllungsort ist Leipzig. Ist der Auftraggebr Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt Leipzig als vereinbarter Gerichtsstand. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggebr und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechtes ist auf Grund zwingender Normen ausgeschlossen. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorgenannten Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. |